Hoffentlich A…-versichert ? Nein danke !

Hier ein Fall aus der Versicherungsbranche.

Ein Aussendienstmitarbeiter fuhr mit dem Dienstwagen am 02.08.2010 um ca. 07:oo Uhr auf der A6 in Richtung Heilbronn. Die Autobahn war zu diesem Zeitpunkt dreispurig stark befahren. Auf der Höhe von Autobahnabfahrt Ansbach rollte plötzlich aus der rechten Spur hinter einem LKW ein Reifen, der sich offensichtlich von diesem LKW gelöst hatte, quer über alle drei Spuren. Der Reifen traf seitlich auf den Dienstwagen im Bereich des rechten Hinterrades.

Bei dem LKW war ein Reifen geplatzt – der Fahrer des LKW fuhr rechts ran; der Aussendienstmitarbeiter ebenfalls.

Es wurden die hier gezeigten Bilder aufgenommen und die Polizei gerufen, die den Unfall aufnahm.

Das LKW-Gespann war international: der Fahrer und seine Zugmaschine stammten aus Ungarn, der Auflieger – dessen Reifen geplatzt war – jedoch aus Paderborn. Daher mußte zuerst die „Zuständigkeit“ geklärt werden.

Recherchen bei der Kfz-Versicherung und beim Anwalt ergaben, dass wohl die Versicherung der Zugmaschine zuständig sei. Da diese nun im Ausland sitz, wird in solchen Fällen die A…-Versicherungs-AG in Berlin mit der Regulierung beauftragt.

Der Schriftverkehr begann am 25.08.2010 – über diverse Anschreiben und Rückfragen nach Bildbelegen und Polizeibericht verstrich die Zeit. Der Kostenvoranschlag für die Reparatur wurde der Versicherung am 17.09.2010 zugestellt. Von nun an geschah nichts mehr – bis zum 19.11.2010. An diesem Tag kam ein Schreiben mit folgendem Inhalt an:

„… der Korrespondent hat über seinen Kunden keine Schadensmeldung erhalten. Die vorgelegte Bescheinigung der Polizei bestätigt die Haftung nicht. Falls eine Ermittlungsakte vorhanden ist, so beschaffen Sie uns bitte zu den üblichen Gebühren einen Aktenauszug….“

Am 25.01.2011 teilte der Anwalt mit:

„…ich habe nach wie vor keine konkreten und zufrieden stellende Aussagen, ob und wann die Schadensregulierung durchgeführt wird. Meines Erachtens hilft nur noch der Druck über die Klage…“

Fazit:

Wenn eine Versicherungsgesellschaft nur noch per Gerichtsbeschluß dazu bewegt werden kann, ihren Aufgaben nachzukommen, müssen wir als Kunden für Entlastung der armen überlasteten Versicherung sorgen!!!
Also:
Finger weg von Herrn Kaiser !

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